In 4 Schritten zu Ihrer Beibehaltungsgenehmigung!

 

Melden Sie sich bei uns!

 

In einem ausführlichen Beratungsgespräch eruieren wir Ihre generellen Aussichten auf eine Beibehaltung. Nach Prüfung aller Umstände werden unsere Rechtsanwälte entscheiden, ob Sie sich für einen Beibehaltungsantrag qualifizieren.

In diesem Gespräch werden wir auch über die Kosten und unsere Gebühren sprechen.

Wenn Sie sich bei uns melden, gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Das erste Beratungsgespräch ist für Sie kostenfrei!

 

Sie schicken uns die Informationen zu!

 

Wenn Sie uns mandatiert haben, erhalten Sie eine detaillierte Liste mit den Unterlagen, die wir für das Verfahren benötigen. Dies erfolgt in der Regel via E-Mail. Für das leichtere Verständnis senden wir Ihnen auch einige Beispielantworten und Musterdokumente.

Nachdem Sie die Unterlagen und Informationen zusammengetragen haben, schicken Sie uns diese zur Prüfung und Bearbeitung zu.

 

Ein erfahrener Rechtsanwalt beantragt Ihre Beibehaltungsgenehmigung!

 

Ein erfahrener Rechtsanwalt prüft nun Ihre Unterlagen. In manchen Fällen werden wir uns bei Ihnen mit einigen Rückfragen melden und eventuell weitere Unterlagen von Ihnen erbitten. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, erstellen unsere Rechtsanwälte Ihren Beibehaltungsantrag und reichen diesen bei der zuständigen Behörde ein.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Garantie für den Ausgang des Verfahrens übernehmen können. Lesen Sie bitte unsere Hinweise dazu.

 

Die Entscheidung der Behörde!

 

Nachdem die Behörde Ihrem Antrag stattgegeben hat, wird Ihnen in der Regel direkt von dieser eine Rechnung für die Verwaltungsgebühr zugeschickt. Sobald Sie diese Gebühr bezahlt haben, können Sie sich Ihre Beibehaltungsurkunde per Post zuschicken lassen.

Die Urkunde ist grundsätzlich für zwei Jahre gültig. Das heißt, Sie haben dann zwei Jahre Zeit, die U.S.-ameikanische, kanadische oder australische Staatsangehörigkeit, je nachdem, was beantragt wurde anzunehmen.

Sollten Sie noch irgendwelche Fragen haben oder Unklarheiten bestehen, setzen Sie sich via E-Mail oder telefonisch mit uns in Verbindung.

 

Die Informationen auf diesen Seiten stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich als Überblick. Verbindliche Auskünfte bedürfen der Berücksichtigung der Umstände eines jeden Einzelfalls. Ein Dienstleistungsverhältnis entsteht und Haftung wird erst übernommen, nachdem wir ausdrücklich eine Mandatsübernahme erklärt haben.

Folgen Sie einfach Schritt für Schritt unserer Anleitung!

Schritt 1 Dual CitizenshipSchritt 2 BeibehaltungSchritt 3 BeibehaltungsantragSchritt 4 Beibehaltungsgenehmigung

Die Informationen auf diesen Seiten stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich als Überblick. Verbindliche Auskünfte bedürfen der Berücksichtigung der Umstände eines jeden Einzelfalls. Ein Dienstleistungsverhältnis entsteht und Haftung wird erst übernommen, nachdem wir ausdrücklich eine Mandatsübernahme erklärt haben.