"Der schnelle und sorgenfreie Weg zur Beibehaltungsgenehmigung mit Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts"
Ausgangspunkt für die Problematik um den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme einer ausländischen, etwa der U.S.-amerikanischen Staatsangehörigkeit, ist das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).
§ 25 StAG besagt in Absatz 1:
(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag ... erfolgt ...
In dem Augenblick, indem Sie als U.S. Citizen eingeschworen werden, verlieren Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Diese Rechtsfolge tritt automatisch ein, ohne dass Sie hiervon etwas bemerken. Niemand wird Ihnen Ihren deutschen Pass wegnehmen oder Sie bitten, den Pass abzugeben, was auch gleichzeitig das Hauptproblem in puncto Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Sie hätten die U.S. Staatsangehörigkeit möglicherweise gar nicht angenommen, wenn Sie gewusst hätten, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit hierdurch verlieren.
Erfreulicherweise ist der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit aber nicht zwingend, denn § 25 StAG besagt in Absatz 2 Satz 1:
(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat.
Auf Antrag kann man eine Genehmigung zur Beibehaltung seiner deutschen Staatsangehörigkeit erhalten, die sog. Beibehaltungsgenehmigung oder den Bescheid, in dem diesem Antrag stattgegeben wurde: die Beibehaltungsurkunde. Wer das Glück hatte, noch vor Annahme der U.S. Staatsangehörigkeit von der Möglichkeit dieser sog. Beibehaltungsgenehmigung des Absatz 2 zu erfahren und diese erfolgreich beantragt und erhalten hat, wird trotz Annahme der U.S. amerikanischen Staatsangehörigkeit seine deutsche Staatsangehörigkeit nicht verlieren, hat dann zwei Pässe, die sog. Doppelte Staatsbürgerschaft.
Die Vorteile der deutschen Staatsangehörigkeit können je nach persönlicher Situation enorm sein. Als Deutscher hat man in Deutschland und Europa ein unbeschränktes und unbefristetes Aufenthaltsrecht und vor allem ein Recht zu arbeiten. Gerade im Vergleich zu den U.S.A. sind die Studiengebühren in Europa verschwindend gering und es kann sich lohnen, in Deutschland oder Europa zu studieren, ein Aufbaustudium zu absolvieren oder für eine Weile zu arbeiten. Viele Deutsche, die die U.S. Staatsangehörigkeit annehmen und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit in Kauf nehmen, bedenken oft nicht, dass sich ihre berufliche Situation in den U.S.A. ändern kann oder dass sie aus persönlichen Gründen möglicherweise entscheiden, dass sie im Rentenalter wieder in Deutschland oder an einem anderen Ort in Europa leben möchten.
Eine Beibehaltungsgenehmigung ist das positive Ergebnis eines behördlichen Antragsverfahrens. Leider qualifiziert sich nicht jeder für eine Beibehaltungsgenehmigung. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt oder der Behörde nicht ausreichend darlegen kann, wird eine Ablehnung seines Antrags auf Erteilung seiner Beibehaltungsgenehmigung erhalten. Eine Ablehnung beruht auf einer sog. Ermessensentscheidung. Die Behörde, die über den Antrag entscheidet, entscheidet nach ihrem Ermessen, sie wägt die Vor- und Nachteile gegeneinander ab und fällt eine Entcheidung, die von den zugrunde liegenden Tatsachen gedeckt ist. Von Gerichten ist eine solche Ermessensentscheidung nur sehr beschränkt überprüfbar. Es ist daher sehr wichtig, das Antragsverfahren von Anfang an mit den richtigen Tatsachen, Begründungen und Nachweisen einzuleiten. Je stärker die Begründung des Antrags ist, umso geringer ist das Risiko, dass der Antrag später abgelehnt wird.
Die Begründung eines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit basiert auf § 25 StAG Absatz 2 Satz 3, der besagt:
(1) ... Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen und privaten Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann.
Die Voraussetzungen, unter welchen einem Beibehaltungsantrag stattgegeben wird, sind dem Gesetzestext zufolge sehr offen gehalten. Die Behörde wägt die öffentlichen und privaten Belange ab und wenn der Antragsteller im Ausland lebt, sind insbesondere seine fortbestehenden Bindungen an Deutschland für die Behördenentscheidung ausschlaggebend.
Der Antragsteller muss seinen Antrag in der Regel in zwei Richtungen begründen: Zum einen benötigt er einen guten Grund für die Annahme der U.S. Staatsangehörigkeit und zum anderen hat er fortbestehehende Bindungen an Deutschland nachzuweisen. Als guter Grund für die Annahme der U.S. Staatsangehörigkeit kommen wiederum zwei grundsätzliche Möglichkeiten in Betracht: Man möchte einen Vorteil wahrnehmen, der Ausländern verwehrt ist oder man möchte einen Nachteil abwenden, der für den Antragsteller als Ausländer in den U.S.A. besteht.
Die offene gesetzliche Formulierung der Voraussetzungen ermöglicht es dem erfahrenen Rechtsanwalt, die individuellen, persönlichen Umstände des Mandanten und die bestehende Rechtsprechung zu nutzen, den Entscheidungsspielraum der Behörde einzuschränken und die Aussichten auf die Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung erheblich zu erhöhen. Hierbei ist zum einen erforderlich, dass der Rechtsanwalt ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt ist, da das Antragsverfahren ein Verwaltungsverfahren nach deutschem Recht ist und der Anwalt das deutsche Recht für eine solide Bearbeitung beherrschen muss. Auf der anderen Seite ist es aber auch wichtig, dass der Rechtsanwalt die U.S. Gesetze genauestens kennt. Vor- und Nachteile, die ein Antragsteller für seine Begründung benötigt, kennt oder findet nur der Rechtsanwalt, der die U.S. Gesetze beherrscht. Die Begründung des Antrags selbst, basiert daher oft rein auf U.S. amerikanischen Recht.
Sollten Sie eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten, ist diese für zwei Jahre gültig. Innerhalb dieser zwei Jahre können Sie die U.S. Staatsangehörigkeit annehmen, ohne die Deutsche zu verlieren. Nach Ablauf der zwei Jahre verfällt die Wirksamkeit und damit die Wirkung der Beibehaltungsgnehmigung. Sollten Sie nun z.B. die U.S. Staatsangehörigkeit annehmen, würden Sie die Deutsche verlieren. Um dies zu vermeiden, kann man einen Antrag auf Verlängerung der Beibehaltungsgenehmigung stellen. Wir haben für Sie eine Anleitung in 4-Schritten erstellt. Folgen Sie Schritt für Schritt der Anleitung und bekommen Sie einen Überblick, wie Sie Ihre Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten können.